Zertifizierte Präventionskurse nach §20 SGB V

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kursgebühren in der Regel bis zu 100%.


Investieren Sie in Ihre Gesundheit – Ihre Krankenkasse unterstützt Sie dabei.

Meine zertifizierten Präventionskurse nach § 20 SGB V bieten Ihnen die Möglichkeit, aktiv etwas für Ihre Gesundheit zu tun und gleichzeitig von einem Zuschuss Ihrer Krankenkasse zu profitieren.

Je nach Krankenkasse können die Kurskosten teilweise oder sogar vollständig erstattet werden.

So funktioniert die Kostenerstattung


1. Informieren Sie sich vorab:
Erkundigen Sie sich am besten bereits vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse, in welcher Höhe Ihr
gewählter Präventionskurs bezuschusst wird.

2. Nehmen Sie regelmäßig teil:
Voraussetzung für eine Erstattung ist in der Regel die Teilnahme an mindestens 80 % der Kurstermine.
Bei einem Kurs mit zehn Einheiten bedeutet das, dass Sie mindestens acht Termine besuchen müssen.


3. Reichen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung ein:

Nach erfolgreichem Kursabschluss erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse
zur Erstattung einreichen können.


Bitte beachten Sie, dass die Höhe des Zuschusses und die genauen Erstattungsbedingungen von Ihrer Krankenkasse abhängen. Eine vollständige Kostenübernahme kann daher nicht garantiert werden.


Tun Sie sich und Ihrer Gesundheit etwas Gutes!
Ich freue mich, Sie in einem meiner Präventionskurse begrüßen zu dürfen!